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   LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17   

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https://dejure.org/2019,92948
LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17 (https://dejure.org/2019,92948)
LG Hagen, Entscheidung vom 07.02.2019 - 21 O 91/17 (https://dejure.org/2019,92948)
LG Hagen, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 21 O 91/17 (https://dejure.org/2019,92948)
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  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (BGH, Urteil vom 15.10.2013, VI ZR 124/12 = NJW 2014, 1380 Tz. 8 mwN).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17
    Daher werden nur spezifische Eingriffe erfasst, die sich gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten (BGH, Urteil vom 21.04.1998, VI ZR 196/97 = NJW 1998, 2141).
  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17
    Bei den Bietern eines privaten Auftraggebers kann ein solches Vertrauen nur dadurch hervorgerufen werden, dass sich dieser freiwillig den Regeln der VOB/A unterworfen hat (BGH, Urteil vom 21.02.2006, X ZR 39/03 = ZfBR 2006, 501; vgl. auch Schneider, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 6. Aufl., Einleitung Abschnitt 1 Rn. 23).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 127/99

    Schadensersatz wegen Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Auszug aus LG Hagen, 07.02.2019 - 21 O 91/17
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Abschluss des Vertrages später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteil vom 15.01.2001, II ZR 127/99 = DStR 2001, 802 [803] mwN).
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